Ernährungsberatung & Therapie

Voraussetzung für die individuelle Ernährungstherapie nach § 43 SGB V und §20

Sie benötigen eine Ernährungsberatung oder -Therapie nach § 20 oder 43 SGB V ?

In den folgenden Krankheitsbildern unterstütze ich Sie gerne mit meinem Wissen:

Ernährung bei Babies und Kleinkindern

Ernährung bei rheumatischen Erkrankungen

Übergewicht und Adipositas bei Kindern, Jugendlichen & Erwachsenen

Diabetes Typ II & Gestationsdiabetes

Bluthochdruck/ Hypertonie

Fettstoffwechselstörungen wie Hyperlipidämie, Triglyceridämie & Hypercholesterinämie

Glutensensitivität sowie Zölliakie /Sprue

Ziel

Die Verbesserung des Gesundheitszustandes und der Lebensqualität, Genesung oder Heilung der Erkrankung

Ablauf

  • Eine ganzheitliche Betrachtung der Erkrankung mittels einer Sozial- Ernährungsanamnese und gemeinsame Zielsetzung
  • Erstellung einer individuellen Ernährungstherapie
  • Anregungen zu verhaltenstherapeutischen Maßnahmen
  • Wissensvermittlung (Stoffwechselabläufe, Lebensmittelinhaltstoffe, geeignete Lebensmittelauswahlen..)
  • Tipps zur praktischen Umsetzung im Alltag
  • personalisierte Einzelberatungen angepasst auf Ihren Lebensstil

Kosten

Ein Großteil der Kosten (80-100%) für die Ernährungsberatung nach § 43 SGB V werden von der gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Art und Weise der Rezeptausstellung und Kostenübernahme wird von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt.

Ich unterstützen Sie in jeder Form bei der Organisation, rufen Sie am besten an, so lässt sich vieles gleich klären und regeln, Sie erfahren dann auch die Höhe des Eigenanteils!

zertifiziert nach Ernährungsberater DGE