Voraussetzung für die individuelle Ernährungstherapie nach § 43 SGB V und §20

Sie benötigen eine Ernährungsberatung oder -Therapie nach § 20 oder 43 SGB V ?
In den folgenden Krankheitsbildern unterstütze ich Sie gerne mit meinem Wissen:
Ernährung bei Babies und Kleinkindern
Ernährung bei rheumatischen Erkrankungen
Übergewicht und Adipositas bei Kindern, Jugendlichen & Erwachsenen
Diabetes Typ II & Gestationsdiabetes
Bluthochdruck/ Hypertonie
Fettstoffwechselstörungen wie Hyperlipidämie, Triglyceridämie & Hypercholesterinämie
Glutensensitivität sowie Zölliakie /Sprue
Ziel
Die Verbesserung des Gesundheitszustandes und der Lebensqualität, Genesung oder Heilung der Erkrankung
Ablauf
- Eine ganzheitliche Betrachtung der Erkrankung mittels einer Sozial- Ernährungsanamnese und gemeinsame Zielsetzung
- Erstellung einer individuellen Ernährungstherapie
- Anregungen zu verhaltenstherapeutischen Maßnahmen
- Wissensvermittlung (Stoffwechselabläufe, Lebensmittelinhaltstoffe, geeignete Lebensmittelauswahlen..)
- Tipps zur praktischen Umsetzung im Alltag
- personalisierte Einzelberatungen angepasst auf Ihren Lebensstil
Kosten
Ein Großteil der Kosten (80-100%) für die Ernährungsberatung nach § 43 SGB V werden von der gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Art und Weise der Rezeptausstellung und Kostenübernahme wird von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt.
Ich unterstützen Sie in jeder Form bei der Organisation, rufen Sie am besten an, so lässt sich vieles gleich klären und regeln, Sie erfahren dann auch die Höhe des Eigenanteils!


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